Allgemeine Mitgliedsbedingungen &
Informationen zu den Vereinsstatutenstart

Herzlich willkommen bei der Wiener Mieter-Union!
Die folgenden Bedingungen regeln das Verhältnis zwischen Ihnen als Mitglied und unserem Verein im Rahmen der über die Website begründeten Mitgliedschaften.

1.Geltungsbereich und Zweck des Vereins

Der Verein „Wiener Mieter-Union“ (ZVR: 1511628855) verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne der Bundesabgabenordnung. Der Zweck des Vereins ist die Wahrung, Förderung und Vertretung der rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen von Mieterinnen, Mietern sowie Wohnungssuchenden in ganz Österreich.

2. Erwerb der Mitgliedschaft

1. Die Anmeldung zur Mitgliedschaft kann elektronisch über das Beitrittsformular auf dieser                    Website erfolgen.

2.Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.  Über die endgültige Aufnahme von ordentlichen oder        außerordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vereinsvorstand.

  3.Die Mitgliedschaft wird erst nach schriftlicher Bestätigung (per E-Mail oder Post) und nach                Eingang des ersten Mitgliedsbeitrags voll wirksam.

3. Mitgliedsbeiträge

 1.Die Höhe des Mitgliedsbeitrages richtet sich nach der jeweils gültigen Beitragsordnung des                Vereins, die von der Generalversammlung beschlossen wird.
  2.Der Beitrag ist jeweils im Voraus zu bezahlen und dient der Deckung der statutengemäßen                  Vereinskosten.
  3.Die Zahlung kann per Überweisung auf unser im Impressum angegebenes Vereinskonto                  erfolgen.

4. Beendigung der Mitgliedschaft

  1.Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod (bei juristischen Personen durch Verlust der                                  Rechtspersönlichkeit), durch freiwilligen Austritt oder durch Ausschluss.
  2.Der freiwillige Austritt ist dem Vorstand schriftlich (per E-Mail oder Brief) mitzuteilen. Er ist unter          Einhaltung einer Frist von 1 Monat zum Ende des Kalenderjahres möglich.
  3.Ein Ausschluss eines Mitglieds durch den Vorstand kann erfolgen, wenn das Mitglied trotz                 zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages im Rückstand ist oder den                     Vereinsinteressen grob zuwiderhandelt.

5. Einsicht in die vollständigen Vereinsstatuten

Die vollständigen, behördlich genehmigten Vereinsstatuten regeln alle weiteren Rechte und Pflichten der Vereinsorgane und Mitglieder. Jedes Mitglied hat das Recht, auf Anfrage eine Kopie der aktuellen Vereinsstatuten elektronisch zugesandt zu bekommen.

 

Wir sind für Sie da!