Wiener Mieter-Union Zusammen sind wir stärker.

Herzlich willkommen bei der Wiener Mieter-Union! Die folgenden Bedingungen regeln das Verhältnis zwischen Ihnen als Mitglied und unserem Verein im Rahmen der über die Website begründeten Mitgliedschaften.

1. Geltungsbereich und Zweck des Vereins

Der Verein „Wiener Mieter-Union“ (ZVR: 1511628855) verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne der Bundesabgabenordnung. Der Zweck des Vereins ist die Wahrung, Förderung und Vertretung der rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen von Mieterinnen, Mietern sowie Wohnungssuchenden in ganz Österreich.

2. Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Die Anmeldung zur Mitgliedschaft kann elektronisch über das Beitrittsformular auf dieser Website erfolgen.
  2. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Über die endgültige Aufnahme von ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vereinsvorstand.
  3. Die Mitgliedschaft wird erst nach schriftlicher Bestätigung (per E-Mail oder Post) und nach Eingang des ersten Mitgliedsbeitrags voll wirksam.

3. Mitgliedsbeiträge

  1. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages richtet sich nach der jeweils gültigen Beitragsordnung des Vereins, die von der Generalversammlung beschlossen wird. Derzeit beträgt der Beitrag 120 € pro Kalenderjahr. Beim Beitritt wird zusätzlich eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 60 € verrechnet.
  2. Der Beitrag ist jeweils im Voraus zu bezahlen und dient der Deckung der statutengemäßen Vereinskosten.
  3. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das Vereinskonto.

4. Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod (bei juristischen Personen durch Verlust der Rechtspersönlichkeit), durch freiwilligen Austritt oder durch Ausschluss.
  2. Der freiwillige Austritt ist dem Vorstand schriftlich (per E-Mail oder Brief) mitzuteilen. Er ist unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalenderjahres möglich.
  3. Ein Ausschluss durch den Vorstand kann erfolgen, wenn das Mitglied trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages im Rückstand ist oder den Vereinsinteressen grob zuwiderhandelt.

5. Einsicht in die vollständigen Vereinsstatuten

Die vollständigen, behördlich genehmigten Vereinsstatuten regeln alle weiteren Rechte und Pflichten der Vereinsorgane und Mitglieder. Jedes Mitglied hat das Recht, auf Anfrage eine Kopie der aktuellen Vereinsstatuten elektronisch zugesandt zu bekommen.