Schimmel ist kein Lüftungsproblem, wenn die Bausubstanz mangelhaft ist. Feuchte Wände, kalte Außenwände, zugige Fenster oder eine fehlende Lüftung in innenliegenden Bädern sind bauliche Mängel – und für deren Behebung ist der Vermieter verantwortlich. Wenn Hausverwaltung oder Wiener Wohnen Mängel ignorieren, vertrösten oder behaupten, Sie würden „falsch lüften“, stehen wir an Ihrer Seite.
Wobei wir Ihnen helfen
- Anleitung zur lückenlosen Dokumentation (Fotos, Messwerte, Mängelprotokoll)
- Schriftliche Mängelanzeige an Vermieter bzw. Wiener Wohnen
- Begleitung bei Begehungen in Ihrer Wohnung
- Unabhängige Gutachten und Laborbefunde (Schimmel, Feuchtigkeit, Asbest)
- Durchsetzung der Sanierung und Prüfung einer Mietzinsminderung
Wer ist für Schimmel in der Wohnung verantwortlich?
Nach dem Mietrechtsgesetz muss der Vermieter ernste Schäden des Hauses beheben und Mängel beseitigen, die eine erhebliche Gesundheitsgefährdung darstellen. Schimmelbefall durch bauliche Ursachen – etwa Wärmebrücken, undichte Fenster, aufsteigende Feuchtigkeit oder eine mangelhafte Lüftungsanlage – fällt in diesen Bereich.
Häufig wird Mieterinnen und Mietern pauschal vorgeworfen, sie würden falsch heizen oder lüften. Am Handelskai 214 meldeten bei einer Erhebung 41 Prozent der Haushalte Schimmel – das lässt sich nicht mit falschem Lüften erklären. Ein unabhängiges Gutachten stellte dort Untertemperaturen und eine mangelhafte Lüftung als Ursache fest.
Schimmel richtig dokumentieren
Wer seine Rechte durchsetzen will, braucht Beweise. Je früher und genauer Sie dokumentieren, desto besser sind Ihre Chancen.
- Fotos aller betroffenen Stellen mit Datum – regelmäßig wiederholen, damit die Ausbreitung sichtbar wird
- Messwerte mit einem Hygrometer: Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit, ideal mehrmals täglich
- Ein Mängelprotokoll: Wann ist der Schimmel aufgetreten, was haben Sie dagegen unternommen?
- Kopien aller Meldungen an Hausverwaltung oder Wiener Wohnen samt Antworten
- Ärztliche Befunde, wenn Sie oder Ihre Kinder gesundheitliche Beschwerden haben
Mietzinsminderung bei Schimmel
Ist die Wohnung durch einen Mangel nur eingeschränkt brauchbar, kann die Miete für die Dauer des Mangels gemindert werden. Wie hoch die Minderung ausfällt, hängt davon ab, wie stark die Nutzung beeinträchtigt ist – etwa wenn ein Kinderzimmer wegen Schimmel nicht mehr bewohnbar ist.
Wichtig: Kürzen Sie die Miete nicht eigenmächtig, ohne Ihre Situation prüfen zu lassen. Wir besprechen mit Ihnen, ob Sie unter Vorbehalt zahlen, die Minderung ankündigen oder sie über ein Verfahren geltend machen sollten.
Asbest und andere Gesundheitsgefahren
In Gebäuden aus den 1960er- bis 1980er-Jahren wurden häufig asbesthaltige Baustoffe verwendet, etwa Eternit-Fassadenplatten. Solange das Material intakt ist, gilt es als wenig gefährlich. Gebrochene oder beschädigte Platten können jedoch Fasern freisetzen. Am Handelskai 214 haben wir Proben in einem Labor untersuchen lassen – der Asbestbefund wurde später auch von der Stadt bestätigt. Bei Verdacht auf Asbest unterstützen wir Sie dabei, eine fachgerechte Untersuchung und Sanierung durchzusetzen.
Unsere Tipps für den Anfang
- Schimmel sofort schriftlich melden – per E-Mail oder eingeschriebenem Brief.
- Nicht selbst großflächig entfernen oder überstreichen, bevor dokumentiert ist.
- Regelmäßig Temperatur und Luftfeuchtigkeit messen und notieren.
- Bei Begehungen eine Vertrauensperson dazuholen und Protokoll verlangen.
Häufige Fragen
Muss der Vermieter den Schimmel beseitigen?
Wenn der Schimmel auf bauliche Ursachen zurückgeht oder eine erhebliche Gesundheitsgefährdung besteht, ist der Vermieter zur Behebung verpflichtet. Die Ursache sollte im Zweifel durch einen unabhängigen Sachverständigen geklärt werden.
Wiener Wohnen sagt, ich lüfte falsch. Was kann ich tun?
Dokumentieren Sie Ihr Heiz- und Lüftungsverhalten sowie die Raumwerte und lassen Sie die Ursache unabhängig prüfen. Gemeinsam mit unserem Vertrauensanwalt können Sie die Sanierung über die Schlichtungsstelle (MA 50) durchsetzen.
Darf ich die Miete wegen Schimmel kürzen?
Eine Mietzinsminderung ist bei eingeschränkter Brauchbarkeit der Wohnung möglich. Kürzen Sie aber nicht eigenmächtig, sondern lassen Sie die Höhe vorher prüfen, um keinen Mietrückstand zu riskieren.
Wer bezahlt das Schimmelgutachten?
Im Verfahren vor der Schlichtungsstelle werden Amtssachverständige eingesetzt. Private Gutachten können zusätzlich sinnvoll sein; ob die Kosten ersetzt werden, hängt vom Ausgang ab.
Diese Informationen dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei laufenden Fristen rufen Sie uns bitte direkt an.