Wiener Mieter-Union Zusammen sind wir stärker.

Die Kaution ist kein Geschenk an den Vermieter. Nach dem Ende des Mietverhältnisses muss sie samt Zinsen zurückgezahlt werden. Abzüge sind nur für berechtigte Forderungen zulässig – etwa für Schäden, die über die normale Abnützung hinausgehen. Wir helfen Ihnen, Ihre Kaution zurückzufordern.

Wobei wir Ihnen helfen

  • Übergabeprotokoll, Fotos und Zeugen richtig nutzen
  • Normale Abnützung oder Schaden? Was abgezogen werden darf
  • Schriftliche Rückforderung mit Frist
  • Weitere Schritte über Schlichtungsstelle oder Gericht, wenn der Vermieter nicht zahlt

Welche Rechte haben Mieter bei der Kaution?

Im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes muss der Vermieter eine Barkaution fruchtbringend veranlagen, etwa auf einem Sparbuch. Nach dem Ende des Mietverhältnisses und der Rückgabe der Wohnung ist die Kaution samt den angefallenen Zinsen unverzüglich zurückzuzahlen – abzüglich berechtigter Forderungen.

Normale Abnützung ist kein Schaden

Gebrauchsspuren, die durch normales Wohnen entstehen, darf der Vermieter nicht von der Kaution abziehen. Dazu zählen etwa leicht vergilbte Wände nach mehreren Jahren, übliche Abnützung von Böden oder kleine Dübellöcher. Abzüge sind nur für echte Schäden, offene Mietzahlungen oder Betriebskostennachforderungen zulässig – und müssen nachvollziehbar belegt werden.

Was tun, wenn der Vermieter nicht zahlt?

Fordern Sie die Kaution zuerst schriftlich mit einer angemessenen Frist zurück und verlangen Sie bei Abzügen eine genaue Aufstellung. Zahlt der Vermieter nicht, kann die Rückzahlung über die Schlichtungsstelle bzw. das Bezirksgericht durchgesetzt werden. Für Mitglieder übernimmt das unser Vertrauensanwalt.

Unsere Tipps für den Anfang

  1. Beim Auszug ein Übergabeprotokoll erstellen und von beiden Seiten unterschreiben lassen.
  2. Jeden Raum fotografieren – mit Datum.
  3. Neue Adresse und Kontonummer schriftlich bekannt geben.
  4. Rückforderung schriftlich mit Frist stellen und Kopie aufbewahren.
Sie brauchen Unterstützung? Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir melden uns so rasch wie möglich.
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Häufige Fragen

Wann muss die Kaution zurückgezahlt werden?

Nach Ende des Mietverhältnisses und Rückgabe der Wohnung unverzüglich, samt Zinsen. Der Vermieter darf nur berechtigte und nachgewiesene Forderungen abziehen.

Darf der Vermieter für das Ausmalen etwas abziehen?

Für normale Abnützung nach mehreren Jahren in der Regel nicht. Anders kann es bei ungewöhnlichen Farben oder Beschädigungen sein. Wir prüfen Ihren konkreten Fall.

Bekomme ich auch Zinsen auf die Kaution?

Ja. Eine Barkaution muss fruchtbringend veranlagt werden, und die Zinsen stehen Ihnen zu.

Diese Informationen dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei laufenden Fristen rufen Sie uns bitte direkt an.