Viele Probleme rund ums Wohnen lassen sich leichter lösen, wenn man früh weiß, welche Rechte man hat. Bei der Wiener Mieter-Union bekommen Mieterinnen und Mieter in Wien eine verständliche erste Einschätzung ihrer Situation – ohne Fachchinesisch und auf Augenhöhe. Wir zeigen Ihnen, welcher Schritt jetzt sinnvoll ist und wann sich rechtliche Vertretung lohnt.
Wobei wir Ihnen helfen
- Welche Gesetze gelten für meine Wohnung – Mietrechtsgesetz (MRG), Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) oder nur das ABGB?
- Ist meine Miete zu hoch? Darf der Vermieter die Miete erhöhen?
- Was tun bei Mängeln, Schimmel oder notwendigen Reparaturen?
- Darf mir gekündigt werden und welche Fristen gelten?
- Bekomme ich meine Kaution zurück?
Warum eine frühe Mieterberatung so wichtig ist
Im österreichischen Mietrecht entscheiden oft Details und Fristen darüber, ob Sie zu viel bezahlte Miete zurückbekommen, eine Kündigung abwehren oder eine Sanierung durchsetzen können. Wer zu lange wartet, verliert unter Umständen Ansprüche. Deshalb lohnt es sich, schon beim ersten Problem nachzufragen – und nicht erst, wenn ein Brief vom Gericht im Postkasten liegt.
Gerade in Wien ist die Lage kompliziert: Gemeindewohnungen von Wiener Wohnen, Genossenschaftswohnungen, geförderte Neubauten, Altbauwohnungen und private Neubauten unterliegen jeweils unterschiedlichen Regeln. Wir helfen Ihnen herauszufinden, welche Bestimmungen für Ihre Wohnung gelten.
Welches Gesetz gilt für meine Wohnung?
Ob das Mietrechtsgesetz voll, teilweise oder gar nicht anwendbar ist, hängt vor allem vom Baujahr, von der Förderung und von der Art des Gebäudes ab. Davon hängt ab, ob es Mietzinsobergrenzen gibt, welche Betriebskosten verrechnet werden dürfen und wie gut Sie vor einer Kündigung geschützt sind.
- Vollanwendung des MRG: typischerweise Altbauwohnungen und Gemeindewohnungen – mit Richtwert- oder Kategoriemietzins und starkem Kündigungsschutz.
- Teilanwendung des MRG: etwa viele frei finanzierte Neubauwohnungen – freie Mietzinsbildung, aber Kündigungsschutz und Befristungsregeln.
- Genossenschaftswohnungen: Hier gilt zusätzlich das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz mit eigenen Regeln zur Miethöhe.
- Ausnahmen vom MRG: etwa Ein- und Zweifamilienhäuser oder Dienstwohnungen – hier gilt im Wesentlichen das ABGB.
So läuft die Erstinformation ab
Sie schildern uns Ihr Anliegen per Kontaktformular, E-Mail oder Telefon. Am besten schicken Sie gleich Mietvertrag, die letzten Vorschreibungen und alle Briefe des Vermieters mit. Wir sichten die Unterlagen, erklären Ihnen die Rechtslage in verständlichen Worten und sagen Ihnen, was Sie selbst tun können – und wo es sinnvoll ist, gemeinsam mit unserem Vertrauensanwalt weiterzugehen.
Die Wiener Mieter-Union ist ein gemeinnütziger, parteiunabhängiger Verein. Wir arbeiten ausschließlich im Interesse der Mieterinnen und Mieter – nicht für Vermieter, Hausverwaltungen oder politische Parteien.
Unsere Tipps für den Anfang
- Nichts unterschreiben, was Sie nicht verstehen – auch keine „einvernehmliche“ Vereinbarung.
- Alle Unterlagen sammeln: Mietvertrag, Vorschreibungen, Briefe, E-Mails, Rechnungen.
- Fristen notieren – sie sind im Mietrecht oft entscheidend.
- Probleme schriftlich festhalten, mit Datum, Fotos und Screenshots.
Häufige Fragen
Ist die Mieterberatung der Wiener Mieter-Union kostenlos?
Eine erste Rückmeldung zu Ihrem Anliegen erhalten Sie unverbindlich. Für die laufende Unterstützung, die Prüfung von Unterlagen und die Vertretung durch unseren Vertrauensanwalt ist eine Mitgliedschaft (120 Euro pro Jahr, einmalig 60 Euro Bearbeitungsgebühr) vorgesehen.
Helft ihr nur Mietern im Gemeindebau?
Nein. Unser Schwerpunkt liegt zwar auf Gemeindewohnungen und Wiener Wohnen, wir unterstützen aber auch Mieterinnen und Mieter in Genossenschafts-, Altbau- und privaten Neubauwohnungen.
Ersetzt die Erstinformation eine Rechtsberatung?
Die Erstinformation gibt Ihnen Orientierung. Wenn eine verbindliche rechtliche Beurteilung oder eine Vertretung nötig ist, übernimmt das für Mitglieder unser Vertrauensanwalt.
Diese Informationen dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei laufenden Fristen rufen Sie uns bitte direkt an.