Wenn Gespräche mit Vermieter oder Hausverwaltung nichts bringen, gehen wir den rechtlichen Weg. Viele mietrechtliche Streitigkeiten werden in Wien zunächst vor der Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50) verhandelt. Mitglieder der Wiener Mieter-Union werden dabei durch unseren Vertrauensanwalt vertreten.
Wobei wir Ihnen helfen
- Anträge bei der Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten (MA 50)
- Verfahren zur Durchführung notwendiger Erhaltungsarbeiten
- Überprüfung von Mietzins und Betriebskosten
- Beweissicherungsanträge beim Bezirksgericht
- Sammelverfahren, wenn mehrere Wohnungen einer Anlage betroffen sind
Was ist die Schlichtungsstelle MA 50?
Die Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten ist eine Einrichtung der Stadt Wien. Sie entscheidet in vielen Mietstreitigkeiten, bevor ein Gericht befasst wird – etwa über die Höhe des Mietzinses, die Betriebskosten, die Rückzahlung der Kaution oder die Durchführung von Erhaltungsarbeiten. Für Mieterinnen und Mieter ist das Verfahren in der Regel kostengünstig, weshalb es sich gut als „Arena“ für die Durchsetzung von Rechten eignet.
Ist eine Partei mit der Entscheidung nicht einverstanden, kann die Sache an das zuständige Bezirksgericht weitergeleitet werden.
Wann lohnt sich ein Verfahren?
- Der Vermieter behebt Schimmel, Feuchtigkeit oder andere ernste Mängel trotz Aufforderung nicht.
- Sie zahlen vermutlich mehr Miete, als gesetzlich erlaubt ist.
- Die Betriebskostenabrechnung enthält unzulässige Positionen.
- Die Kaution wird nicht oder nur teilweise zurückgezahlt.
- Mehrere Wohnungen im Haus sind vom selben Problem betroffen.
Gemeinsam stärker: Sammelverfahren
Sind viele Wohnungen einer Anlage betroffen, ist ein gemeinsames Vorgehen besonders wirkungsvoll. Am Handelskai 214 führen Mitglieder der Wiener Mieter-Union über unseren Vertrauensanwalt zahlreiche Verfahren gegen Wiener Wohnen. Zusätzlich wurden Beweissicherungsanträge beim Bezirksgericht eingebracht, um Präzedenzfälle zu schaffen.
Wichtig für ein erfolgreiches Verfahren: Lassen Sie die Amtssachverständigen nach Terminvereinbarung in die Wohnung. Ohne Besichtigung kann der Mangel nicht objektiv festgestellt werden.
Häufige Fragen
Was kostet ein Verfahren vor der Schlichtungsstelle?
Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle ist für Mieterinnen und Mieter in der Regel kostengünstig. Kosten können etwa für Sachverständige oder eine anwaltliche Vertretung entstehen. Mitglieder der Wiener Mieter-Union werden durch unseren Vertrauensanwalt vertreten.
Wie lange dauert ein Verfahren?
Das hängt vom Fall ab und reicht von einigen Monaten bis zu längeren Verfahren, wenn Gutachten nötig sind. Wir halten Sie über jeden Schritt informiert.
Muss ich zur Verhandlung persönlich erscheinen?
Sie werden zur mündlichen Verhandlung geladen. Mit anwaltlicher Vertretung müssen Sie nicht zwingend selbst erscheinen, Ihre Anwesenheit kann aber hilfreich sein.
Diese Informationen dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei laufenden Fristen rufen Sie uns bitte direkt an.