Eine Kündigung der Wohnung ist ein Schock. Doch nicht jede Kündigung ist wirksam: Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes darf der Vermieter nur aus wichtigen, gesetzlich geregelten Gründen kündigen – und in der Regel nur über das Gericht. Entscheidend ist, schnell zu reagieren und keine Frist zu versäumen.
Wobei wir Ihnen helfen
- Prüfung, ob eine Kündigung überhaupt wirksam ist
- Einwendungen gegen gerichtliche Aufkündigungen fristgerecht vorbereiten
- Unterstützung bei Mietrückständen, bevor es zur Räumung kommt
- Vermittlung zu Stellen der Wohnungssicherung in Wien
Wann darf der Vermieter kündigen?
Für Wohnungen mit vollem oder teilweisem Kündigungsschutz nach dem Mietrechtsgesetz ist eine Kündigung durch den Vermieter nur aus wichtigen Gründen möglich. Dazu zählen etwa ein erheblicher Mietrückstand, ein unleidliches Verhalten gegenüber Mitbewohnern, die gänzliche Weitergabe der Wohnung oder wenn die Wohnung nicht mehr regelmäßig zum Wohnen verwendet wird.
Eine „einfache“ Kündigung per Brief ohne Grund reicht in diesen Fällen nicht aus. Der Vermieter muss gerichtlich aufkündigen oder eine Klage einbringen.
Gerichtliche Aufkündigung: Die 4-Wochen-Frist
Haben Sie eine gerichtliche Aufkündigung erhalten, können Sie innerhalb von vier Wochen ab Zustellung Einwendungen erheben. Versäumen Sie diese Frist, wird die Kündigung rechtskräftig – auch wenn sie eigentlich unberechtigt wäre. Melden Sie sich deshalb sofort bei uns, wenn Post vom Bezirksgericht kommt.
Mietrückstand: Früh handeln statt Räumung
Die meisten Räumungen in Wien haben ihre Ursache in Mietrückständen. Wer früh reagiert, kann eine Räumung oft verhindern – etwa durch Ratenvereinbarungen, Unterstützungsleistungen oder die rechtzeitige Bezahlung des Rückstands. Wir helfen Ihnen, einen Überblick zu bekommen, und vermitteln zu den zuständigen Stellen der Wohnungssicherung.
Unsere Tipps für den Anfang
- Post vom Gericht sofort öffnen und das Zustelldatum notieren.
- Nicht ausziehen und keine Räumungsvereinbarung unterschreiben, ohne Beratung.
- Bei Mietrückstand nicht abwarten – frühe Hilfe verhindert Räumungen.
Häufige Fragen
Darf mir der Vermieter einfach per Brief kündigen?
Bei Wohnungen mit Kündigungsschutz nach dem MRG nicht. Hier muss der Vermieter einen gesetzlichen Kündigungsgrund haben und gerichtlich kündigen. Ein einfacher Brief beendet das Mietverhältnis in diesen Fällen nicht.
Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung vorzugehen?
Gegen eine gerichtliche Aufkündigung können Sie innerhalb von vier Wochen ab Zustellung Einwendungen erheben. Diese Frist ist sehr wichtig.
Kann ich meinen befristeten Mietvertrag vorzeitig kündigen?
Ja. Im Anwendungsbereich des MRG können Mieter einen befristeten Vertrag nach Ablauf des ersten Jahres mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen.
Diese Informationen dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei laufenden Fristen rufen Sie uns bitte direkt an.