Wiener Mieter-Union Zusammen sind wir stärker.

Ein Brief mit einer saftigen Mieterhöhung oder ein Mietvertrag voller Fachbegriffe verunsichert viele Menschen. Doch nicht jede Klausel ist gültig und nicht jede Erhöhung rechtens. Wir prüfen Ihren Mietvertrag und Ihre Mieterhöhung und sagen Ihnen, ob etwas nicht stimmt – und was Sie dagegen tun können.

Wobei wir Ihnen helfen

  • Prüfung neuer Mietverträge vor der Unterschrift
  • Durchsicht bestehender Verträge auf unzulässige Klauseln
  • Mieterhöhungen durch Wertsicherung, Richtwert-Anpassung oder Vertragsänderung
  • Auslaufen der Wohnbauförderung im Gemeindebau und geförderten Wohnbau
  • Befristungen, Ablösen und Zusatzvereinbarungen

Mietvertrag prüfen lassen – vor und nach der Unterschrift

Im besten Fall lassen Sie den Mietvertrag prüfen, bevor Sie unterschreiben. Aber auch bei laufenden Verträgen lohnt sich ein genauer Blick: Unzulässige Klauseln sind unwirksam, auch wenn Sie sie unterschrieben haben. Typische Problemstellen sind überhöhte Mietzinsvereinbarungen, unwirksame Befristungen, unklare Wertsicherungsklauseln oder Regelungen, die Ihnen Erhaltungspflichten des Vermieters aufbürden.

Mieterhöhung erhalten – ist das erlaubt?

Mieterhöhungen können verschiedene Ursachen haben: eine vereinbarte Wertsicherung (Indexanpassung), die gesetzliche Anpassung von Richtwert- und Kategoriemietzinsen, eine Erhöhung nach Sanierungsarbeiten oder – im Gemeindebau und im geförderten Wohnbau – das Ende der Rückzahlung von Förderdarlehen. Ob eine Erhöhung zulässig ist, hängt vom Vertrag, vom anwendbaren Gesetz und von der korrekten Berechnung ab.

Am Handelskai 214 haben hunderte Haushalte nach Tilgung der Förderdarlehen Erhöhungen von bis zu 50 Prozent erhalten. Viele Betroffene haben monatelang nicht verstanden, was im Schreiben stand. Genau dafür sind wir da: Wir übersetzen Behördendeutsch in klare Worte und prüfen, ob die Berechnung stimmt.

Befristete Mietverträge

Befristete Mietverträge müssen im Anwendungsbereich des MRG schriftlich abgeschlossen werden und mindestens drei Jahre dauern. Mieter können einen befristeten Vertrag nach Ablauf des ersten Jahres mit dreimonatiger Kündigungsfrist vorzeitig beenden. Ist die Befristung unwirksam, gilt der Vertrag als unbefristet – mit vollem Kündigungsschutz.

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Häufige Fragen

Muss ich eine Mieterhöhung sofort bezahlen?

Lassen Sie die Erhöhung zuerst prüfen, bevor Sie etwas unterschreiben. Zahlungen sollten Sie nicht einfach einstellen, da sonst Mietrückstände entstehen können. Wir besprechen mit Ihnen, wie Sie richtig vorgehen.

Darf die Miete im Gemeindebau steigen, wenn die Förderung ausläuft?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja – etwa wenn der Mietzins an die Förderdarlehen gebunden war. Ob die neue Miete korrekt berechnet wurde, sollte im Einzelfall geprüft werden.

Ist eine unterschriebene Klausel immer gültig?

Nein. Klauseln, die gegen zwingende Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes oder des Konsumentenschutzgesetzes verstoßen, sind unwirksam – auch wenn Sie den Vertrag unterschrieben haben.

Diese Informationen dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei laufenden Fristen rufen Sie uns bitte direkt an.