Wiener Mieter-Union Zusammen sind wir stärker.

Die Wiener Mieter-Union ist im Gemeindebau entstanden. Wir kennen die Abläufe bei Wiener Wohnen, die typischen Probleme großer Wohnhausanlagen und wissen, wie man gemeinsam Druck aufbaut. Wenn Meldungen ins Leere laufen und Sie sich nicht ernst genommen fühlen, sind wir für Sie da.

Wobei wir Ihnen helfen

  • Kommunikation mit Wiener Wohnen, Hausbetreuung und Behörden
  • Sanierungsrückstau, Schimmel und Mängel in Wohnhausanlagen
  • Mieterhöhungen nach Tilgung der Förderdarlehen
  • Kontakt zu Baupolizei (MA 37), Prüfanstalt (MA 39) und Schlichtungsstelle (MA 50)
  • Organisation von Hausgemeinschaften und Mieterversammlungen

Ihre Rechte als Mieter einer Gemeindewohnung

Gemeindewohnungen in Wien unterliegen dem Mietrechtsgesetz. Wiener Wohnen ist damit wie jeder andere Vermieter verpflichtet, das Haus zu erhalten, ernste Schäden zu beheben und gesundheitsgefährdende Mängel zu beseitigen. Mieterinnen und Mieter haben das Recht, die Durchführung notwendiger Erhaltungsarbeiten bei der Schlichtungsstelle zu beantragen.

Typische Probleme im Gemeindebau

  • Schimmel und Feuchtigkeit, die als „falsches Lüften“ abgetan werden
  • Jahrelang aufgeschobene Sanierungen von Fenstern, Fassaden und Lüftungsanlagen
  • Mieterhöhungen nach dem Auslaufen der Wohnbauförderung
  • Steigende Betriebs- und Heizkosten ohne nachvollziehbare Abrechnung
  • Unangekündigte Arbeiten ohne Information über Sicherheits- und Staubschutz

Beispiel Handelskai 214

Im Karlheinz-Hora-Hof in der Leopoldstadt mit über 1.000 Wohnungen haben sich Bewohnerinnen und Bewohner zusammengeschlossen, nachdem Schimmelmeldungen jahrelang ohne Ergebnis blieben. Mit privaten Gutachten, Laborbefunden, anwaltlicher Vertretung und Öffentlichkeitsarbeit hat die Wiener Mieter-Union erreicht, dass Asbest offiziell bestätigt und ein Austausch der beschädigten Fassadenplatten vorbereitet wurde. Die Verfahren vor der Schlichtungsstelle laufen.

Sie brauchen Unterstützung? Schildern Sie uns Ihr Anliegen – wir melden uns so rasch wie möglich.
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Häufige Fragen

Gilt das Mietrechtsgesetz auch für Gemeindewohnungen?

Ja. Gemeindewohnungen von Wiener Wohnen fallen unter das Mietrechtsgesetz. Damit gelten unter anderem die Erhaltungspflicht des Vermieters, die Regeln zu Betriebskosten und der Kündigungsschutz.

Wiener Wohnen reagiert nicht auf meine Meldung. Was tun?

Melden Sie den Mangel schriftlich, dokumentieren Sie alles und setzen Sie eine Frist. Bleibt eine Reaktion aus, kann die Behebung über die Schlichtungsstelle (MA 50) beantragt werden. Wir unterstützen Sie dabei.

Ist die Wiener Mieter-Union Teil von Wiener Wohnen oder der Stadt?

Nein. Die Wiener Mieter-Union ist ein unabhängiger, gemeinnütziger Verein und parteiunabhängig.

Diese Informationen dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei laufenden Fristen rufen Sie uns bitte direkt an.