Bei vielen Wiener Altbauwohnungen liegt die vereinbarte Miete über dem gesetzlich erlaubten Richtwertmietzins. Eine Mietzinsüberprüfung kann zu einer dauerhaft niedrigeren Miete und zur Rückzahlung zu viel bezahlter Beträge führen. Wir schätzen ein, ob sich ein Antrag in Ihrem Fall lohnt.
Wobei wir Ihnen helfen
- Ersteinschätzung anhand von Lage, Ausstattung, Größe und Mietvertrag
- Prüfung der Zuschläge und Abschläge zum Richtwert
- Hinweis auf die geltenden Überprüfungsfristen
- Antrag bei der Schlichtungsstelle über unseren Vertrauensanwalt
Für welche Wohnungen gilt eine Mietzinsobergrenze?
Eine gesetzliche Obergrenze gibt es vor allem für Wohnungen im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes – in Wien typischerweise Altbauwohnungen in Gebäuden, die vor 1945 errichtet wurden. Für sie gilt in der Regel der Richtwertmietzins: ein gesetzlich festgelegter Grundbetrag pro Quadratmeter, zu dem Zuschläge (etwa für Lift, Balkon oder gute Lage) und Abschläge (etwa für fehlende Ausstattung) kommen.
In der Praxis werden diese Zuschläge häufig zu großzügig angesetzt, Abschläge vergessen oder ein unzulässiger Lagezuschlag verlangt. Das Ergebnis: Mieterinnen und Mieter zahlen über Jahre zu viel.
Fristen für die Mietzinsüberprüfung
Wichtig: Eine Überprüfung ist nur innerhalb bestimmter Fristen möglich. Bei unbefristeten Verträgen muss der Antrag in der Regel innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Mietvertrags gestellt werden. Bei befristeten Verträgen ist eine Überprüfung meist noch bis sechs Monate nach Ende des Mietverhältnisses bzw. nach Umwandlung in einen unbefristeten Vertrag möglich. Melden Sie sich deshalb lieber früher als später.
So gehen wir vor
Wir sehen uns Ihren Mietvertrag, die Wohnungsgröße, die Ausstattung und das Haus an und schätzen ein, wie hoch der zulässige Mietzins ungefähr ist. Lohnt sich eine Überprüfung, stellt unser Vertrauensanwalt für Mitglieder den Antrag bei der Schlichtungsstelle der Stadt Wien (MA 50). Das Verfahren dort ist für Mieterinnen und Mieter in der Regel kostengünstig.
Häufige Fragen
Wie erkenne ich, ob meine Miete zu hoch ist?
Ein Hinweis ist, wenn Sie in einem Wiener Altbau deutlich mehr pro Quadratmeter zahlen als den Richtwert plus übliche Zuschläge. Eine verlässliche Einschätzung erfordert aber einen Blick auf Vertrag, Ausstattung und Lage.
Bekomme ich zu viel bezahlte Miete zurück?
Wird festgestellt, dass der Mietzins überhöht war, kann der zu viel bezahlte Betrag zurückgefordert werden – in der Regel für die letzten drei Jahre.
Kann mir der Vermieter wegen einer Überprüfung kündigen?
Nein. Die Geltendmachung Ihrer Rechte ist kein Kündigungsgrund. Im Vollanwendungsbereich des MRG ist eine Kündigung nur aus gesetzlich geregelten wichtigen Gründen möglich.
Diese Informationen dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Bei laufenden Fristen rufen Sie uns bitte direkt an.